Sturmschäden - wer zahlt?
Sturmtief Friederike ist im Anmarsch

Sturmtief Friederike erreicht heute Mittag im Westen seinen Höhepunkt. Aber wer zahlt eigentlich, wenn etwas kaputt geht? Bin ich verpflichtet, Blumentöpfe etc. zu sichern? Und was ist, wenn ich zu spät zur Arbeit komme?
Wer haftet, wenn ein Baum umstürzt oder Fensterscheiben zu Bruch gehen?
Für Schäden am Haus kommt die Wohngebäudeversicherung auf. Sie versichert alles, was Sie bei einem Umzug nicht mitnehmen - also Fenster, Türen, Dach oder Fassade. Damit Sturmschäden zum Versicherungsfall werden, muss aber auch ein Sturm vorliegen – Heißt: mindestens Windstärke 8. Dann ist es egal, ob etwas durch herumfliegende Gegenstände beschädigt wird, oder der Wind die Scheiben der Fenster eindrückt.
Was ist, wenn Gegenstände IN Haus und Wohnung kaputt gehen?
Die fallen nicht in den Bereich der Wohngebäudeversicherung. Wenn z.B. der Fernseher durch den Sturm kaputt geht oder Gartenmöbel, dann ist das ein Fall für die Hausratversicherung.
Bin ich verpflichtet, lose Gegenstände zu sichern?
Grundsätzlich JA. Solange Sie von dem Sturm gewusst haben. Wenn Sie vergessen die Gartenmöbel zu sichern, dann wird Ihre Haftpflichtversicherung für den Schaden aufkommen. Haben Sie absichtlich den Sturm ignoriert, dann muss geprüft werden, , ob eine Verletzung der Sorgfaltspflicht vorliegt.
Zahlt die Versicherung, wenn mein Fahrrad durch einen Sturm beschädigt wird?
Beschädigte Fahrräder sind ein Fall für die Hausratversicherung, in den meisten Fällen muss das Rad allerdings im versicherten Gebäude (z.B. Fahrradkeller) stehen, um mitversichert zu sein. Aber hier wird der Sturm Ihr Fahrrad wohl eher nicht treffen.