Humanitäres Völkerrecht
im Kontext des Deutschen Roten Kreuzes

Ein Mindestmaß an Humanität auch im Krieg
Krieg ist grundsätzlich verboten. Krieg verursacht unermessliches Leid. Trotzdem ist er allgegenwärtig. Die Nachrichten berichten tagtäglich über bewaffnete Auseinandersetzungen. Massengräber und Minenopfer, Vertreibungen und Vergewaltigungen gehören zu diesem Schreckensszenario. Das humanitäre Völkerrecht ist ein für Situationen bewaffneter Konflikte geschaffenes Sonderrecht. Zwar kann es Kriege nicht verhindern, jedoch durch seine Regeln menschliches Leid im Krieg verringern.
Genfer Abkommen
Das Kernstück des humanitären Völkerrechts ist in den vier Genfer Abkommen von 1949 und ihren Zusatzprotokollen von 1977 und 2005 verankert. Die Genfer Abkommen sind universell ratifiziert.
Verbreitung der Kenntnisse des humanitären Völkerrechts
Die Internationale Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung hat es sich zur Aufgabe gemacht, menschliches Leid überall und jederzeit zu verhüten und zu lindern, Leben und Gesundheit zu schützen und der Menschenwürde Achtung zu verschaffen, insbesondere in Zeiten bewaffneter Konflikte und sonstiger Notlagen.
Um diesen Auftrag zu erfüllen, leistet das DRK vielfach Verbreitungsarbeit. Diese richtet sich mit unterschiedlichen inhaltlichen Schwerpunkten v. a. an politische und gesellschaftliche Entscheidungsträger, Streitkräfte und Polizei, Juristen, medizinisches Personal, Schüler und Studenten, Medien und die allgemeine Öffentlichkeit.
Fortentwicklung des humanitären Völkerrechts
Das Rote Kreuz setzt sich jedoch nicht nur für die Verbreitung der Kenntnisse über das humanitäre Völkerrecht und für dessen Einhaltung ein, sondern auch für dessen Fortentwicklung. Dies betrifft insbesondere die Verbesserung des Schutzes der Opfer von bewaffneten Konflikten. Auch das Deutsche Rote Kreuz hat dazu in den letzten Jahren zahlreiche Initiativen auf nationaler und internationaler Ebene unterstützt, die v.a. den Einsatz von Waffen betreffen. Als Erfolg dieser Bemühungen ist unter anderem der Abschluss des Streumunition-Übereinkommens von 2008 zu nennen. Auch unterstützt das Deutsche Rote Kreuz schon seit Jahrzehnten internationale Kampagnen gegen den Einsatz von Minen und leistet Hilfe für die betroffenen Opfer.
Welches sind die wichtigsten Bestandteile, des humanitären Völkerrechts,? Welche gemeinsamen Ziele haben das humanitären Völkerrecht und das Deutsche Rote Kreuz? Welche Rolle spielt das DRK bei der Umsetzung, Verbreitung und Weiterentwicklung des humanitären Völkerrechts? Diese und andere Fragen zum humanitären Völkerrecht im Kontext des Deutschen Roten Kreuzes beantworten der Vizepräsident des Deutschen Roten Kreuzes und Landeskonventionsbeauftragte Dr. Volkmar Schön und die stellvertretende Leiterin des Bereichs "Nationale Hilfsgesellschaft" und Leiterin des Teams "internationales Recht und internationale politische Beziehungen" im DRK Frau Dr. Heike Spieker im Gespräch mit Klassik Radio Moderator Clemens Benke in unserer Sondersendung am 4. Mai 2019 ab 17 Uhr.

Dr. Volkmar Schön

Dr. Heike Spieker