KI-Musik: Alles nur geklaut?

KI-Musik: Alles nur geklaut?

Die Musikbranche steht vor einer Revolution durch Künstliche Intelligenz: KI-Tools ermöglichen die schnelle und scheinbar extrem kreative Erstellung beeindruckender Musikstücke, werfen jedoch gleichzeitig komplexe urheberrechtliche Fragen auf. Kommt die Kreativität vielleicht gar nicht von der KI, sondern vielmehr aus den menschgemachten Musikstücken, mit denen sie trainiert wurde? Jetzt wurden die beiden großen KI-Start-Ups Suno und Udio wegen Urheberrechtsverletzung in den USA angeklagt.

KI-Musik: Alles nur geklaut? Foto: [Tony Baggett]/stock.adobe.com

Die Revolution der Musikbranche 

KI revolutioniert die Art und Weise grundlegend, wie Musik erstellt wird. Start-Up-Unternehmen wie Suno oder Udio bieten Plattformen an, auf denen Nutzer durch Eingabe von Themen und Genres in Sekundenschnelle individuelle Songs generieren lassen können. Mit dem Prompt „erstelle mir eine epische Filmmusik mit Orchesterinstrumenten“ konnten wir so zum Beispiel in wenigen Sekunden diese Filmmusik kreieren lassen: 

KI-Beispiel: Filmmusik

Prompt: "Erstelle mir eine epische Filmmusik mit Orchesterinstrumenten."

Aber den unterschiedlichen Genres sind keine Grenzen gesetzt: 

KI-Beispiel: House

Prompt: "uplifting techno-house, female vocals, summer-track, electro, pulsating"

KI-Beispiel: Klassik

Prompt: "Kreiere eine Sinfonie für Orchester."

KI-Beispiel: Jazz

Prompt: "jazz, smooth jazz"

KI-Beispiel: Pop

Prompt: "Kreiere mir eine ruhige Pop-Ballade."

KI-Systeme werden mit bereits veröffentlichter Musik trainiert 

Die Recording Industry Association of America (RIAA), der führende Branchenverband der US-amerikanischen Musikindustrie, hat nun rechtliche Schritte gegen Suno und Udio eingeleitet. Der Vorwurf: Die Start-Ups sollen ihre KI-Systeme mit urheberrechtlich geschützter Musik trainiert haben, ohne die erforderlichen Genehmigungen einzuholen. Denn, um eine KI in der Musikproduktion effektiv einsetzen zu können, benötigt sie eine umfangreiche Datengrundlage. Dies beinhaltet oft Millionen von Songs, anhand derer die KI Muster, Stile und Strukturen erlernt. Die RIAA behauptet, dass die von Suno und Udio generierten Musikstücke den geschützten Songs großer Künstler zu ähnlich sind, was auf eine unerlaubte Nutzung der Originalwerke hinweist. Laut der Klageschrift fordert die RIAA bis zu 150.000 Dollar pro Verletzungsfall, was angesichts der Anzahl betroffener Titel zu exorbitanten Schadensersatzforderungen in Milliardenhöhe, führen könnte. 

Suno und Udio verteidigen sich mit dem Verweis auf die „Fair-Use“-Klausel des Urheberrechtsgesetzes. Diese Regelung erlaubt unter bestimmten Bedingungen die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke ohne explizite Genehmigung, beispielsweise für Zwecke der Forschung, Lehre oder Kritik. Die Start-Ups argumentieren, dass ihre Nutzung der Musik in den Bereich des „Fair-Use“ falle, da sie keine direkten Kopien der Originalwerke erzeugen, sondern völlig neue, kreative Inhalte schaffen. So betonte auch Mikey Shulman, CEO von Suno, in einem Interview mit Bloomberg, dass die Intention der Software darin bestehe, neue und originelle Musikstücke zu kreieren, anstatt bestehende Titel zu kopieren. Dies sei ein kreativer Prozess, der über das einfache „Wiederkäuen“ alter Musik hinausgehe. 

Es ist jedoch offensichtlich, dass diese beeindruckenden Ergebnisse der KI nur dadurch möglich wurden, dass sie mit Originalmusik gefüttert wurde. Daher kann niemand ausschließen, dass persönliche Klangfarben von Sängern oder Instrumentalisten nun auch in den KI-generierten Liedern zu finden sind. 

Die ethischen und rechtlichen Implikationen dieser Praxis sind weitreichend. Während die „Fair-Use“-Klausel eine gewisse Flexibilität bietet, bleibt die Frage, ob das massenhafte Training von KIs mit urheberrechtlich geschützten Inhalten ohne Lizenzgebühren oder Genehmigungen vertretbar ist. Einige Experten argumentieren, dass dies eine notwendige Voraussetzung für den Fortschritt der KI-Technologie sei, während andere befürchten, dass dies die Rechte der ursprünglichen Künstler und Urheber verletzt. Eine weitergehende Frage bleibt dabei auch: Ist ein KI-generierter Song urheberrechtlich von KI oder von demjenigen, der die Befehle eingegeben hat? 

Die Zukunft der KI-Musik und des Urheberrechts 

Der Fall zwischen der RIAA und den KI-Start-Ups ist nur ein Beispiel für die zunehmenden Konflikte zwischen traditionellen Medienindustrien und aufstrebenden KI-Technologien. Ähnliche Auseinandersetzungen gibt es auch in anderen Bereichen, wie bei Texten und Bildern, wo ebenfalls urheberrechtlich geschützte Inhalte ohne Genehmigung für das Training von KI-Modellen verwendet wurden. Einige große Medienunternehmen haben bereits begonnen, umfangreiche Lizenzvereinbarungen mit KI-Entwicklern zu schließen, um den Zugriff auf ihre Inhalte zu regeln und gleichzeitig einen finanziellen Ausgleich zu erhalten. Die Lösung dieser Konflikte erfordert möglicherweise eine Überarbeitung der bestehenden Urheberrechtsgesetze, um den Herausforderungen und Möglichkeiten der KI gerecht zu werden. Dies könnte neue Regelungen für die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Inhalten zu Trainingszwecken beinhalten und klare Richtlinien für den „Fair-Use“ in der Ära der KI schaffen. Doch egal, wie diese Urheberrechtfragen letztlich beschlossen werden: KI wird die Musikbranche komplett auf den Kopf stellen und den Arbeitsprozess von Musikern grundlegend verändern.   

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