Urteil steht: Kein Mädchen im Berliner Knabenchor

Die Klage einer Mutter wurde abgewiesenUrteil steht: Kein Mädchen im Berliner Knabenchor

Darf ein Mädchen im Knabenchor singen? Diese Frage wollte eine Mutter vor Gericht klären, nun gibt es dazu ein eindeutiges Urteil.

Urteil steht: Kein Mädchen im Berliner KnabenchorFoto: Johannes Jost

2019 hatte eine Mutter geklagt, weil ihre Tochter nicht im Knabenchor des Staats- und Domchors Berlin aufgenommen wurde. Das Mädchen hatte sich – damals neun Jahre alt – beim Chor beworben, wurde aber abgelehnt mit der Begründung, dass sie nicht das vorausgesetzte Niveau habe und ihre Stimme nicht in das Klangbild passe.

Mutter sah Recht auf Gleichberechtigung verletzt

Die Mutter, selbst Anwältin, sah damit das Recht auf Gleichberechtigung ihrer Tochter verletzt und klagte, die Klage wurde schon 2019 zurückgewiesen.

Die Berufung wurde aber zugelassen, weil das Berliner Verwaltungsgericht darin einen Pilotfall sah. 

Kunstfreiheit rechtfertigt Entscheidung

Die Berufung wurde nun eindeutig vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg abgewiesen. Die Auswahlentscheidung des Chorleiters habe Beurteilungsfehler nicht erkennen lassen, da nicht das Geschlecht sondern die Stimme bewertet wurde, die nicht gepasst habe. Diese Ablehnung sei durch die Kunstfreiheit gerechtfertigt. 

Die Klassik News hören Sie von Montag bis Freitag um 10:10 Uhr und um 14:10 Uhr.

25.05.2021

Genießen Sie unsere meistgehörten Musiksender

Neueste Artikel