Besondere Neuentdeckung

Stadtarchiv AugsburgBesondere Neuentdeckung

Der Augsburger Christkindlesmarkt ist bereits im Jahr 1466 dokumentiert und damit älter, als bisher angenommen.

Besondere NeuentdeckungFoto: Stadtarchiv Augsburg

Weihnachtsmarkt mit Tradition

Der Augsburger Christkindlesmarkt lockt mit rund 130 Buden und seinem bekannten Engelesspiel  viele Besucherinnen und Besucher auf den Rathausplatz der Stadt. Zwischen Waffeln, Wurstsemmeln und Glühwein gibt es Kunsthandwerkstände und das Himmlische Postamt für Wunschzettel und Weihnachtspost – es ist für jedes Alter etwas dabei.
Der Markt hat schon eine lange Tradition; er zählt zu den Ältesten in Deutschland und kann auf 500 Jahre zurückblicken. Doch scheinbar reicht seine Geschichte noch weiter zurück.

Der Augsburger Christkindlesmarkt

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Besonderer Fund

Das Stadtarchiv Augsburg hat einen besonderen Fund gemacht: ein Protokolleintrag aus dem 15. Jahrhundert belegt den Weihnachtsmarkt bereits im Jahr 1466. Das sind ganze 32 Jahre früher als bisher angenommen! Damals verkauften die sogenannten Lebzelter, eine Zunft, die mit Honiglebkuchen in der Vorweihnachtszeit handelte, ihre Ware aus ihren Marktständen. Was genau nun entdeckt wurde, erzählt Mario Felkl vom Stadtarchiv Augsburg im Interview mit Klassik Radio: „Tatsächlich sind in einem Buch, in dem die Einnahmen aus dem Jahr 1466 verzeichnet sind, die Standgebühren zu finden. Damit lässt sich der Markt schon um diese Zeit belegen.“ In dem Dokument geht es um einheitliche Standgebühren für die Händlerinnen und Händler des Markts.

Protokoll von 1466 Stadtarchiv Augsburg
Foto: Stadtarchiv Augsburg

Ältester Weihnachtsmarkt Deutschlands?

Eine einzige Formulierung also, die beweist, dass der Markt schon vor dem bisher bekannten Jahr 1498 stattgefunden hat.

„Damit sind wir leider immer noch nicht vorbei gezogen an den bisher ältesten belegten Märkten in Bautzen und Dresden, die teilweise bis ins 14. Jahrhundert zurück belegbar sind. Es könnte aber natürlich auch sein, dass man irgendwann noch einen früheren Beleg finden wird.“, so Felkl.

 (16.12.2022/ J. Schulte)

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