Eilantrag an Bayerischen Verwaltungsgerichtshof

"Aufstehen für die Kunst" für ÖffnungenEilantrag an Bayerischen Verwaltungsgerichtshof

Ein Eilantrag an den Bayerischen Verwaltungsgerichthof ist gestern eingegangen und fordert Öffnungen von Theatern und Konzerthäusern.

Eilantrag an Bayerischen VerwaltungsgerichtshofFoto: AdobeStock/ Daniel

Die Antragsteller*Innen sind der festen Überzeugung, dass die aktuelle Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gegen die in Artikel 5 Grundgesetz vorbehaltlos garantierte Kunstfreiheit verstößt und auch nicht der durch das Infektionsschutzgesetz im November vorgeschriebenen besonderen Begründungspflicht in Bezug auf die Kunstfreiheit genügt. Dies hat auch die Deutsche Orchestervereinigung in Ihrem Schreiben vom 19.03. an alle Staatskanzleien der 16 Bundesländer sehr kritisch bundesweit festgestellt. Eilantrag gegen pauschales Konzert- und Aufführungsverbot

Eilantrag von zahlreichen Kulturschaffenden unterstützt

Der Eilantrag kommt von der Initiative „Aufstehen für die Kunst“, stellvertretend von betroffenen Künstlerinnen und Künstlern, darunter auch Sänger Christian Gerhaher und Sopranistin Marlis Petersen, und weiteren Unterstützern.

Sie fordern die Öffnung von Theatern, Opern- und Konzerthäusern, denn laut ihrer Überzeugung verstößt die aktuelle Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gegen die in Artikel 5 im Grundgesetz vorbehaltlos garantierte Kunstfreiheit. Frisöre seien geöffnet, der Einzelhandel teilweise oder zumindest mit Terminbuchung, Kirchen dürften Menschen empfangen, Theater und Konzerthäuser seien aber trotz guter Hygienekonzepte geschlossen. Man sehe hier eine grundgesetzwidrige Benachteiligung der Darstellenden Künste.

Laut den wissenschaftlichen Erkenntnissen ändern auch die Mutationen an diesem Befund nichts, im Gegenteil sind jene Gesellschaftsbereiche mit nicht den Theatern vergleichbaren Belüftungssystemen sogar potentiell gefährlicher. Für die Mitarbeiter*Innensicherheit gibt es schon seit September 2020 ein funktionierendes Testsystem, das bei der Bayerischen Staatsoper vom Klinikum rechts der Isar entwickelt und betreut wurde und das nach wissenschaftlichen Kriterien fortlaufend evaluiert wird. Der ebenso seit Juni durchgehend geöffneten und nur mit marginalen Einschränkungen weiteroperierenden Industrie konnte nicht einmal eine Testpflicht für die Mitarbeiter*Innensicherheit ab April 2021 abgerungen werden. Eilantrag gegen pauschales Konzert- und Aufführungsverbot

Es wird eine juristische Klärung gefordert, eine Reaktion vor Ostern ist entsprechend fraglich. Dem Eilantrag lagen diverse Fachstudien bei, die die Argumente untermauern.

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