Die Klassik Radio AG beabsichtigt, einen Börsensegmentwechsel in den Freiverkehr durch Widerruf der Zulassung aller ihrer Aktien zum Handel am regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard) (ISIN: DE0007857476, WKN: 785747) und Notiz in ein Qualitätssegment des Freiverkehrs der Börse München (m:access) herbeizuführen (Downlisting). Zu diesem Zweck hat die Klassik Radio AG mit der UK Media Invest GmbH, die 69,06 % der Aktien und Stimmrechte an der Klassik Radio AG hält, eine Downlisting-Vereinbarung abgeschlossen, welche alle wesentlichen Schritte und Verpflichtungen in Bezug auf das Downlisting vertraglich regelt. Ziel ist es, den mit der Börsennotierung im regulierten Markt verbundenen Kosten- und Verwaltungsaufwand künftig deutlich zu reduzieren und die hierdurch freiwerdenden Budgets und Managementkapazitäten in die Entwicklung und das Wachstum des Unternehmens zu investieren. Durch die beabsichtigte Einbeziehung in ein Qualitätssegment des Freiverkehrs der Börse München (m:access) bleibt die weitere Handelbarkeit der Aktien gewährleistet.
Ein Downlisting ist die Herabstufung des Handels von Aktien eines regulierten Markts in ein weniger reguliertes Segment, wie den Freiverkehr, der als nicht organisierter Markt im Sinne von § 2 Abs. 11 WpHG qualifiziert ist. Nach dem Downlisting finden dementsprechend die rechtlichen Bestimmungen, die an die Zulassung von Wertpapieren zum Handel an einem organisierten Markt anknüpfen, keine Anwendung mehr. Dadurch verringert sich der mit einer Börsennotierung verbundene regulatorische Aufwand und infolgedessen auch die Kosten. Die Verpflichtungen nach Art. 7, 17, 18 und 19 der europäischen Marktmissbrauchsverordnung (Market Abuse Regulation – MAR) gelten allerdings weiterhin. Die Gesellschaft bleibt insbesondere verpflichtet, Ad hoc- oder Directors‘ Dealings-Mitteilungen zu veröffentlichen.
Die Notierung der Aktien im regulierten Markt führt zu wesentlichen regulatorischen und verwaltungstechnischen Aufwendungen bei der Klassik Radio AG, die beträchtliche Kosten verursachen und viele Ressourcen im Management binden. Durch die Stellung eines Antrags auf Widerruf der Zulassung der Klassik Radio AG-Aktien zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard) sowie auf Notiz der Aktien im Qualitätssegment des Freiverkehrs der Börse München (m:access) kann die Klassik Radio AG einen Segmentwechsel herbeiführen. Mit diesem Börsensegmentwechsel hat die Klassik Radio AG die Möglichkeit, den mit der Börsennotierung im regulierten Markt verbundenen Kosten- und Verwaltungsaufwand künftig deutlich zu reduzieren und die hierdurch freiwerdenden Budget- und Managementkapazitäten in die Entwicklung und das Wachstum des Geschäfts zu investieren. Nach Auffassung der UK Media Invest GmbH und der Klassik Radio AG befindet sich die Klassik Radio AG nach Durchführung des Downlistings in einem regulatorischen Umfeld, das deutlich besser auf die Bedürfnisse mittelständischer Unternehmen abgestimmt ist und zugleich den Interessen aller Investoren entspricht. Weitere Informationen können Sie nach der Veröffentlichung der Angebotsunterlage entnehmen.
Das Erwerbsangebot wird innerhalb der nächsten vier Wochen (Stand: 28. Oktober 2024) auf der Angebots-Webseite der UK Media Invest GmbH unter www.ukmediainvest.de veröffentlicht. Anschließend wird das Erwerbsangebot auch auf der Webseite der Klassik Radio AG zum Download verfügbar sein.
Das Downlisting-Erwerbsangebot ist ein unbedingtes, freiwilliges öffentliches Erwerbsangebot in Form eines Barangebots der UK Media Invest GmbH, die als Mehrheitsanteilseignerin circa 69,06 % der Aktien der Klassik Radio AG hält, gerichtet an die Aktionäre der Klassik Radio AG zum Erwerb aller Aktien, die nicht bereits direkt von der Mehrheitsanteilseignerin gehalten werden. [gegen Zahlung eines noch zu bestimmenden gesetzlichen Mindestpreises nach § 39 Börsengesetz (BörsG) je Aktie.] Durch die Unterbreitung des Downlisting-Erwerbsangebots unterstützt die UK Media Invest GmbH das geplante Downlisting der Klassik Radio AG. Weitere Informationen können Sie der Angebotsunterlage nach deren Veröffentlichung entnehmen.
Sofern die Frankfurter Wertpapierbörse dem Antrag stattgibt, wird die Handelszulassung der Klassik Radio AG-Aktien im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse widerrufen. Parallel ist die Notiz des Aktienhandels im Qualitätssegment des Freiverkehrs der Börse München (m:access) beabsichtigt. Eine Gewähr für die Einbeziehung zum Handel im Freiverkehr der Börse München (m:access) besteht nicht. Der Handel über XETRA und weitere Börsenplätze soll weiterhin aufrechterhalten werden. Neben den gesetzlichen Mitteilungspflichten wird die Klassik Radio AG weiterhin regelmäßig über die Unternehmensentwicklung informieren.
Nach dem Downlisting sind die Aktien der Klassik Radio AG nur noch im Freiverkehr handelbar, was sich auf die Liquidität und Handelbarkeit der Klassik Radio AG-Aktien auswirken kann. Es ist möglich, dass Kauf- und Verkaufsaufträge im Hinblick auf die Klassik Radio AG-Aktie nicht oder nicht zeitgerecht ausgeführt werden können. Zudem kann es künftig zu stärkeren Kursschwankungen aufgrund von Liquiditätseinschränkungen bei der Klassik Radio AG-Aktie kommen. Eine Gewähr für die Einbeziehung zum Handel im Freiverkehr der Börse München (m:access) besteht nicht.
Nein, als Aktionär sind Sie nicht verpflichtet, das Downlisting-Erwerbsangebot anzunehmen. Es steht Ihnen frei, Ihre Aktien zu behalten und diese unter der Voraussetzung einer tatsächlichen Aufnahme in den Freiverkehr der Börse München (m:access) auch nach dem Downlisting im Freiverkehr zu handeln. Weitere Informationen können Sie der Angebotsunterlage nach deren Veröffentlichung entnehmen.
Wenn Sie das Angebot nicht annehmen, behalten Sie Ihre Klassik Radio AG-Aktien. Nach dem Downlisting und vorbehaltlich der Notiz in einem Qualitätssegment im Freiverkehr der Börse München (m:access) werden diese weiterhin handelbar sein. Weitere Informationen können Sie der Angebotsunterlage nach deren Veröffentlichung entnehmen.
Der Angebotspreis wird dem noch zu bestimmenden gesetzlichen Mindestpreis gemäß § 39 Börsengesetz (BörsG) entsprechen. Der genaue Preis wird noch festgelegt. Weitere Informationen können Sie der Angebotsunterlage nach deren Veröffentlichung entnehmen.
Die genaue Annahmefrist wird in der Angebotsunterlage bekannt gegeben, die nach Genehmigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlicht wird.
Detaillierte Informationen können Sie der am 28. Oktober 2024 veröffentlichten ad-hoc- sowie Pressemitteilung Klassik Radio AG plant Börsensegmentwechsel entnehmen. Zudem finden Sie weitere Informationen in der Angebotsunterlage nach deren Veröffentlichung.
Brigitte Spörl, Head of Finance
Tel: +49 (0)821 5070-0
Fax: +49 (0)821 5070-505
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