Kritikerin wird mit Hundekot beschmiert

Wie man nicht mit Kritik umgehen sollte:Kritikerin wird mit Hundekot beschmiert

Der Ballettchef der Staatsoper Hannover hat nach einer schlechten Kritik eine Journalistin mit Hundekot beschmiert.

Kritikerin wird mit Hundekot beschmiert

Wegen einer schlechten Kritik

Es klingt ein bisschen wie in einem schlechten Film. Wer denkt sich sowas aus? Der Ballettchef der Staatsoper Hannover, Marco Goecke hat tatsächlich und eindrucksvoll gezeigt, wie man nicht mit Kritik umgehen sollte: Er beschmierte die Kritikerin Wiebke Hüster mit Hundekot. Goecke hatte sich wohl von einem Verriss einer seiner Inszenierungen verletzt gefühlt. Die Kritikerin der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ hatte über den Ballettabend »In the Dutch Mountain« geschrieben: Das Publikum werde »abwechselnd irre und vor langer Weile umgebracht«. 

Während der ersten Pause der Premiere seines Stücks "Glaube – Liebe – Hoffnung" ist der prämierte Choreograf ausgerastet und attackierte die Journalistin erst verbal, indem er ihr vorwarf, für Abonnementskündigungen in Hannover verantwortlich zu sein und wurde schließlich handgreiflich: Er zog eine Papiertüte mit Tierkot hervor und schmierte diesen in das Gesicht der Tanzkritikerin.

Reaktion des Opfers

Die Journalistin hat mittlerweile Strafanzeige erstattet und auch die Staatsoper Hannover stellt sich nach entschuldigenden Worten gegen ihren Ballettchef. Er wurde bereits suspendiert und eventuelle weitere Konsequenzen werden geprüft. Mittlerweile hat sich auch Marco Goecke schriftlich über sein Management entschuldigt und führte seine Tat vor allem auf eine starke nervliche Belastung durch zwei kurz aufeinander folgende Premieren zurück.

Gleichzeitig machte er aber auch Wiebke Hüster erneut für ihre vorangegangenen Kritiken Vorwürfe. Die Journalistin zeigte sich diesbezüglich in einem Interview mit der „Kulturzeit“ auf dem Sender 3sat entrüstet: «Was für eine Art von Entschuldigung soll denn das bitte sein? Das ist eine Rechtfertigung. Plus: Wir reden hier über einen Straftatbestand. Das ist Beleidigung und Körperverletzung.»

14.02.2023

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